Steuerminimierung und
Rechtssicherheit bei Vermögensnachfolge in Spanien:
Die Pluspunkte und das praktische Vorgehen
Im Prinzip ist die Vermögensnachfolge in Spanien eine teure
Angelegenheit. Der Grund: Hohe Erbschaft- und
Schenkungssteuersätze, hohe Besteuerung von Gewinnen aus dem
Immobilienverkauf.
Das ist die schlechte Nachricht.
Auf der anderen Seite gibt es fast immer geeignete
Gestaltungsmöglichkeiten zur erheblichen Reduzierung der
Steuerbelastung.
Das ist die gute Nachricht.
Eine gute Beratung erspart also häufig hohe
Geldbeträge.
Dem Erbrechtsexperten für Spanien obliegt es, für jede
Familiensituation das richtige Nachfolgepaket zu schnüren.
Hier gilt es tatsächliche und rechtliche Änderungen
vorzunehmen.
Und das können Sie tun, das sind die
Gestaltungspluspunkte:
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1. |
Das bisherige, oft
„Berliner“,-Testament, abändern |
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Vermeidung von
Doppelbesteuerung des gleichen Vermögens
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2. |
Geldvermögen hin zu den deutschen
Freibeträgen verlagern |
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Eröffnung der deutschen
Freibeträge
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3. |
Den Hauptwohnsitz in Ihrer
Spanienimmobilie nehmen |
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Erschliessung spanischer
Sonderfreibeträge
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4. |
Re-Investition des Verkaufserlöses
der spanischen Hauptwohnsitzimmobilie in eine neue
Hauptwohnsitzimmobilie |
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Entfallen der spanischen
Besteuerung des Verkaufsgewinnes
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5. |
Halten der Spanienimmobilie über
eine Vermögensgesellschaft |
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Mögliche Steuervorteile
bei Halten, Übertragen und Vererben
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Gesamtheitlich gibt es darüber hinaus ein Spektrum von
sicherlich über zwanzig im Einzelfall möglicher
Gestaltungsvarianten.
Wer intelligent vorgehtt, bezieht bereits vor
dem Immobilienankauf in Spanien die
Rechtsnachfolgeüberlegungen mit ein.
Jeder Unternehmer, der Staat bei der Bewirtschaftung seiner
Güter und auch der weitsichtige Ökologe tun Vergleichbares in ihrem
Handlungsfeld.
So kann eine Familie bei geschickter Einbeziehung der
Kindergeneration oft die komplette Erbschaftssteuerbelastung
vermeiden.
Die Kunst der Einzelfalloptimierung besteht allerdings neben
dem Wissen um diese Gestaltungsmöglichkeiten in der jeweils
optimalen Kombination..
Zu berücksichtigen ist auch der Faktor Zeit und die nicht
vermeidbare Unsicherheit der Vorhersehbarkeit künftiger
Ereignisse: Steueränderungen, neue Lebensgemeinschaften, um
hier nur zwei Beispiele zu nennen.
Sie benötigen also neben einer aktuellen Regelung einen
Strategieplan, um auf künftige Veränderungen richtig reagieren
zu können.
Mit einer guten Beratung in drei Schritten können Sie
praktisch nur gewinnen
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Schritt 1: |
Anwaltliches Erstberatungsgespräch
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(190
€ zzgl. USt. Fixbetrag) |
* Abklärung von Handlungsbedarf und
Handlungsrichtung
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Schritt 2. |
Rechtsgutachten zur optimierten
Vermögensnachfolge |
(ca.
800 – 2.500 € zzgl. USt. je nach Vermögens- und
Arbeitsumfang) |
* Hier wird Ihr Strategieplan
erarbeitet und Ihnen die Handlungsempfehlung
unterbreitet
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Schritt 3: |
Realisierung
einzelner Umsetzungsmassnahmen |
(ca.
500 - 2.500 € € zzgl. USt.) |
* Die möglichen Einzelmassnahmen
reichen hier von Vollmachtserteilungen,
Testamentserstellung, Gesellschaftsgründung bis zur
lebzeitigen Übertragung an den vorgesehenen
Rechtsnachfolger
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Die
Erstberatung kann sowohl in einem persönlichen
Beratungstermin, in einem Telefonat oder einer schriftlichen
Erstinformation nach Telefonat oder schriftlicher
Fallschilderung erfolgen. Üblicherweise wird uns die
Fallschilderung per e-mail oder per Fax übersandt.
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